Die Fakten

200 Milliarden EUR werden jedes Jahr vererbt oder verschenkt.
Tendenz:
steigend

Bis 1995 begnügte sich der Staat noch mit rund 1,8 Milliarden EUR aus Erbschafts- und Schenkungssteuer.
Durch Gesetzesänderungen sind es heute bereits ca. 6 Milliarden EUR.
Tendenz:
steigend

Nach Schätzungen werden mehr als die Hälfte aller anfallenden Steuern unnötigerweise bezahlt.
Tendenz:
steigend

82% der Deutschen wünschen sich für den Erbfall wirtschaftlich und juristisch klar geregelte Verhältnisse.

Über
70% der Deutschen haben kein Testament.

Ohne Testament tritt die sogenannte gesetzliche Erbfolge ein. Dies hat zur Folge, daß sich Erbengemeinschaften bilden.

Jedes Mitglied dieser Erbengemeinschaft kann die Auszahlung seines Erbteils jederzeit von den anderen Erbberechtigten verlangen was in der Realität auch sehr oft passiert und in der Regel gerichtlich eingeklagt wird.

Am Ende müssen dann Vermögenswerte, ja ganze Lebenswerke, unter Druck veräußert werden um die Ansprüche eines Einzelnen zu befriedigen.

Ein weiteres Problem stellen die sogenannten Pflichtteilsforderungen bzw. Pflichtteilsverpflichtungen dar.

Gemäß Erbrecht kann ein Erbberechtigter nicht "enterbt" werden, sondern es steht ihm immer ein bestimmter Pflichtteil zu, der von den anderen Erbberechtigten befriedigt werden muß.

Somit kann es auch hier zu unnötigen Veräußerungen von Vermögenswerten kommen, wenn für diese Fälle keine ausreichende Liquidität vorhanden ist.

Ein weiterer wesentlicher Punkt ist die Höhe der zu zahlenden Erbschaftssteuer.


Das Fazit

Erbfälle bedeuten in der Regel Störung des Familienfriedens, Auseinandersetzungen vor Gericht, unnötige Veräußerungen von Vermögenswerten, sowie zu hohe Erbschaftssteuer. Dies hat in den meisten Fällen die komplette Zerschlagung von Lebenswerken zur Folge.



Die Lösung

In enger Zusammenarbeit mit namhaften Steuerberatungs- und Notariatskanzleien haben wir ein Gutachten entwickelt, das dem Erblasser und den Erbberechtigten die Auswirkungen der derzeitigen Ist-Situation für den Erbfall aufzeigt.

Erfaßt werden hierbei alle Erbberechtigten bis zur 3. Ordnung, alle vorhandenen privaten und betrieblichen Vermögenswerte, bereits getätigte Schenkungen und der momentane Verteilungswille des Erblassers.

In der Regel zeigt sich bei der Erstellung der Ist-Situation, daß zum einen hier noch entsprechende Einsparpotentiale in Bezug auf die Erbschaftssteuer bestehen und zum anderen auch die Verteilung der Vermögenswerte noch optimiert werden kann.

Hinzukommt, daß hier meistens keine ausreichende Liquidität für die Erfüllung der Pflichtteilsverpflichtungen vorhanden ist.

Aus diesem Grund enthält das Gutachten auch unterschiedliche Szenarien, die für die oben beschriebenen Probleme Lösungsansätze bieten.

Aufgrund dieser Informationen wird dann in  Arbeitsgemeinschaft mit dem Steuerberater und dem Notar eine Strategie entwickelt, die dann auf die jeweilige Situation des Erblassers steuer- und erbrechtlich optimiert und auch testamentarisch festgehalten wird.

Eine Überprüfung der aktuellen Ist-Situation und eventuelle Anpassungen daran erfolgen alle 2 Jahre.


Das Fazit

Der Erblasser und die Erbberechtigten haben die Sicherheit, daß für den Erbfall optimal vorgesorgt worden ist; das bedeutet: Erhaltung des Familienfriedens, keine Auseinandersetzungen vor Gericht, keine unnötige Veräußerungen von Vermögenswerten und Einsparung von Erbschafts- bzw. Schenkungssteuer.
©2002/2003 Fehsenfeld Consulting
Gutachten zu
strategischen
Vermögensnachfolge