Die Fakten Die Alterseinkommen in Deutschland setzen sich wie folgt zusammen: 85% aus der gesetzlichen Rentenversicherung 10% aus der privaten Altersvorsorge 5% aus der betrieblichen Altersvorsorge In anderen Ländern z.B. den Niederlanden, kommen nur noch 50% aus der gesetzlichen Rentenversicherung, aber bereits schon 40%! aus der betrieblichen Altersversorgung. Bei der Kassenlage und Entwicklung der gesetzlichen Rentenversicherung ist abzusehen, daß Menschen, die sich nur hierauf verlassen, direkt in die Altersarmut steuern werden. Zudem sind die Menschen hierzulande nicht in der Lage zusätzliche Aufwendungen aus ihrem Nettoeinkommen für die Altersvorsorge zu bestreiten, wohlwissend, daß akuter Handlungsbedarf besteht. Um daher die betriebliche Altersversorgung zu forcieren haben ab dem 01.01.2002 Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch auf Entgeltumwandlung. Das bedeutet, daß jeder Arbeitnehmer einen Betrag von bis zu 4% der BBG (Beitragsbemessungsgrenze) von seinem Gehalt umwandeln und in ein betriebliches Versorgungswerk einzahlen kann. Dem Arbeitgeber obliegt die Einrichtung, Durchführung Verwaltung und Betreuung. Bietet der Arbeitgeber allerdings seinen Arbeitnehmern bereits ein betriebliches Versorgungswerk an, so kann er verlangen, daß seine Arbeitnehmer dies auch in Anspruch nehmen, wenn diese von ihrem Recht auf Entgeltumwandlung Gebrauch machen wollen. Das Fazit: Zum üblichen Tagesgeschäft des Arbeitgebers kommt nun noch die Problematik der Einrichtung und Verwaltung eines betrieblichen Versorgungswerkes hinzu, zzgl. der Prüfung der unterschiedlichen Durchführungswege gemäß Betriebsrentengesetz und der Prüfung der zahlreichen Anbieter. Dies ist in der Regel mit einem hohen zusätzlichen Verwaltungsaufwand sowie höheren Kosten verbunden. Unsere Lösung Basierend auf den Grundlagen des Betriebsrentengesetzes und den dazu gehörenden Durchführungsverordnungen und Rechtsnormen haben wir ein Konzept entwickelt, mit dessen Hilfe Betriebe in die Lage versetzt werden sich einen kompetenten Überblick über die Vor- und Nachteile der betrieblichen Altersversorgung zu verschaffen. Zudem zeigen wir auf, wie der Betrieb mit Hilfe der Einrichtung eines betrieblichen Versorgungswerkes Steuern und Lohnnebenkosten einsparen kann. Im Konzept sind enthalten: Überprüfung bestehender Versorgungswerke in den Durchführungswegen Pensionsfonds, Pensionskasse, Direktzusage, Direktversicherung und Unterstützungskasse Überprüfung der bestehenden vertraglichen und leistungsbezogenen Zusagen sowie der Höhe der Zusagen und eventueller Rückdeckungsversicherung Empfehlung zur Ausrichtung des betrieblichen Versorgungswerkes im Hinblick auf die personalpolitischen Zielsetzungen, sowie die wirtschaftliche Situation des Betriebes Empfehlung der hierfür optimalen Durchführungswege und deren Umsetzung Selbstverständlich übernehmen wir auch die Umsetzung und Betreuung des betrieblichen Versorgungswerkes, d.h.: Präsentation des betrieblichen Versorgungswerkes gegenüber Mitarbeitern und ggf. des Betriebsrates Erstellen von individuellen Berechnungen für die einzelnen Mitarbeiter zur optimalen Nutzung des betrieblichen Versorgungswerkes Hilfestellung bei der Lohnbuchhaltung Regelmäßige Überprüfung von Soll-Ist Korrespondenz und Kommunikation mit dem Betrieb Und seinen Mitarbeitern, sowie mit dem jeweiligen Träger des betrieblichen Versorgungswerkes Das Fazit Der Betrieb wird verwaltungstechnisch und kostenmäßig entlastet und erfüllt trotzdem seine neuen Verpflichtungen gegenüber seinen Mitarbeitern professionell. Zudem erhält er liquide Mittel durch Einsparung von Steuern und Lohnnebenkosten. |
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Konzept zur Einrichtung betrieblicher Versorgungswerke |