Die Fakten

Die Alterseinkommen in Deutschland setzen sich wie folgt zusammen:

85% aus der gesetzlichen Rentenversicherung
10% aus der privaten Altersvorsorge
5% aus der betrieblichen Altersvorsorge

In anderen Ländern z.B. den Niederlanden, kommen nur noch 50% aus der gesetzlichen  Rentenversicherung, aber bereits schon 40%! aus der betrieblichen Altersversorgung.

Bei der Kassenlage und Entwicklung der gesetzlichen Rentenversicherung ist abzusehen, daß Menschen, die sich nur hierauf verlassen, direkt in die Altersarmut steuern werden.

Zudem sind die Menschen hierzulande nicht in der Lage zusätzliche Aufwendungen aus ihrem Nettoeinkommen für die Altersvorsorge zu bestreiten, wohlwissend, daß akuter Handlungsbedarf besteht.

Um daher die betriebliche Altersversorgung zu forcieren haben ab dem 01.01.2002 Arbeitnehmer einen gesetzlichen  Anspruch auf Entgeltumwandlung.

Das bedeutet, daß jeder Arbeitnehmer einen Betrag von bis zu 4% der BBG (Beitragsbemessungsgrenze) von seinem Gehalt umwandeln und in ein betriebliches Versorgungswerk einzahlen kann.

Dem Arbeitgeber obliegt die Einrichtung, Durchführung Verwaltung und Betreuung.

Bietet der Arbeitgeber allerdings seinen Arbeitnehmern bereits ein betriebliches Versorgungswerk an, so kann er verlangen, daß seine Arbeitnehmer dies auch in Anspruch nehmen, wenn diese von ihrem Recht auf Entgeltumwandlung Gebrauch machen wollen.


Das Fazit:

Zum üblichen Tagesgeschäft des Arbeitgebers kommt nun noch die Problematik der Einrichtung und Verwaltung eines betrieblichen Versorgungswerkes hinzu, zzgl. der Prüfung der unterschiedlichen Durchführungswege gemäß Betriebsrentengesetz und der Prüfung der zahlreichen Anbieter.
Dies ist in der Regel  mit einem hohen zusätzlichen Verwaltungsaufwand sowie höheren Kosten verbunden.



Unsere Lösung

Basierend auf den Grundlagen des Betriebsrentengesetzes und den dazu gehörenden Durchführungsverordnungen und Rechtsnormen haben wir ein Konzept entwickelt, mit dessen Hilfe Betriebe in die Lage versetzt werden sich einen kompetenten Überblick über die Vor- und Nachteile der betrieblichen Altersversorgung zu verschaffen.

Zudem zeigen wir auf, wie der Betrieb mit Hilfe der Einrichtung eines betrieblichen Versorgungswerkes Steuern und Lohnnebenkosten einsparen kann.

Im Konzept sind enthalten:

Überprüfung bestehender Versorgungswerke in den
Durchführungswegen Pensionsfonds, Pensionskasse,
Direktzusage, Direktversicherung und
Unterstützungskasse

Überprüfung der bestehenden vertraglichen und leistungsbezogenen Zusagen sowie der Höhe der Zusagen und eventueller Rückdeckungsversicherung

Empfehlung zur Ausrichtung des betrieblichen Versorgungswerkes im Hinblick auf die personalpolitischen Zielsetzungen, sowie die wirtschaftliche Situation des Betriebes

Empfehlung der hierfür optimalen Durchführungswege und deren Umsetzung

Selbstverständlich übernehmen wir auch die Umsetzung und Betreuung des betrieblichen Versorgungswerkes, d.h.:

Präsentation des betrieblichen Versorgungswerkes
gegenüber Mitarbeitern und ggf. des Betriebsrates

Erstellen von individuellen Berechnungen für die
einzelnen Mitarbeiter zur optimalen Nutzung des
betrieblichen Versorgungswerkes

Hilfestellung bei der Lohnbuchhaltung

Regelmäßige Überprüfung von Soll-Ist

Korrespondenz und Kommunikation mit dem Betrieb
Und seinen Mitarbeitern, sowie mit dem jeweiligen
Träger des betrieblichen Versorgungswerkes


Das Fazit

Der Betrieb wird verwaltungstechnisch und kostenmäßig
entlastet und erfüllt trotzdem seine neuen Verpflichtungen
gegenüber seinen Mitarbeitern professionell. Zudem erhält er
liquide Mittel durch Einsparung von Steuern und
Lohnnebenkosten.
©2002/2003 Fehsenfeld Consulting
Konzept zur Einrichtung
betrieblicher
Versorgungswerke